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GRÜNDE FÜR DIE MPU

MPU ist die Abkürzung für die medizinisch-psychologische Untersuchung. Diese Untersuchung wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn diese Zweifel daran hat, dass Sie körperlich oder charakterlich geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Durch die MPU haben Sie die Möglichkeit diese Zweifel aus dem Weg zu räumen.

In den meisten Fällen wird eine MPU nach schwerwiegenden oder zahlreichen Auffälligkeiten im Straßenverkehr angeordnet. Folgende Gründe können dazu führen, dass die Führerscheinstelle eine MPU fordert, um Ihre Fahreignung zu überprüfen:

  • Teilnahme am Straßenverkehr unter hohem Alkoholeinfluss
  • Wiederholte Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr
  • Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Betäubungsmitteln
  • Häufige Straßenverkehrsverstöße
  • Wiederholte Auffälligkeiten in der Probezeit
  • Das Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung im Straßenverkehr darstellen



Wann führt Alkohol im Straßenverkehr zur MPU?


Alkohol am Steuer ist die häufigste Ursache für die Anordnung einer MPU. Diese wird in der Regel bereits bei einem einmaligen Verstoß im Straßenverkehr angeordnet, wenn Sie mit einer sehr hohen Promillezahl (1,6 Promille) von der Polizei angehalten werden. Sofern Sie stattdessen Post erhalten haben, sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen.


Wann führt der Konsum von Betäubungsmitteln zur MPU?


Auch bei dem Konsum von Cannabis oder härteren Drogen am Steuer wie Kokain oder Heroin wird die Führerscheinstelle in der Regel eine MPU anordnen, wenn Sie unter Einfluss dieser Substanzen am Straßenverkehr teilgenommen haben.


Ab wie vielen Straßenverkehrsverstößen wird eine MPU angeordnet?


In Flensburg wird das Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes geführt. In diesem Register werden alle Ihre Verkehrsverstöße festgehalten. Punkte in Flensburg erhalten Sie immer dann, wenn Sie mit Ihrer Fahrweise die Verkehrssicherheit massiv gefährdet haben. Eine massive Gefährdung stellt z.B. das Überfahren einer roten Ampel dar.

Seit dem Jahr 2014 reichen 8 Punkte in Flensburg aus, um Ihnen Ihren Führerschein zu entziehen und somit eine MPU anzuordnen.


Aufgrund welcher Krankheiten wird eine MPU angeordnet?


Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass einige Krankheiten dazu führen, dass der Fahrer als fahrtuntüchtig eingestuft werden muss. Zu diesen Krankheiten zählen z.B.

  • Herzinfarkt, insbesondere wenn dieser mehrfach vorlag
  • Parkinson
  • Schizophrenie
  • Demenz
  • Sehstörung